Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle personenbezogenen Begriffe sind stets geschlechtsneutral zu lesen.
Alle personenbezogenen Begriffe sind stets geschlechtsneutral zu lesen.
a) Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und der Lukmann Consulting GmbH (nachfolgend kurz „LC“ genannt), Packerstraße 131a, A-8561 Söding, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. LC und der Kunde werden gemeinsam als „Vertragsparteien“ bezeichnet. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“ ) gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wurde bzw. wird.
b) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (Einkaufsbedingungen) des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von LC ausdrücklich schriftlich anerkannt.
c) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Jede unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
a) LC verkauft unter der Bezeichnung „DSGVO Schutzteam“ eine automationsunterstütze, digitale Dienstleistung in Verbindung mit der Möglichkeit, teilweise persönliche Beratung (per Email, Telefon oder Chat) in Anspruch zu nehmen an Unternehmen und Vereine („Kunde“). Im Folgenden wird das gesamte Angebot kurz als „Schutzteam“ oder „Dienstleistung“ bezeichnet. Explizit wird darauf hingewiesen, dass der Kunde kein Produkt oder Rechte an digitalen Lösungen, Software, einer bestimmten analogen oder elektronischen Dokumentation oder ähnliches erwirbt, sondern eine digitale Dienstleistung in Anspruch nimmt. An den generierten und zum Download zur Verfügung gestellten Dokumenten erhält der Kunde ein Einfaches, nicht übertragbares, zeitlich begrenztes Nutzungsrecht, für seinen eigenen Verein bzw. für sein Unternehmen. Das Schutzteam wird in verschiedenen Varianten, abhängig z. B. von der Größe eines Vereins bzw. des Unternehmens des Kunden, dem Umfang der Leistungen oder der Laufzeit des Schutzes angeboten. Im Rahmen des Vertragsschlusses wird sich der Kunde für eine der von LC angebotenen Varianten entscheiden. Die genauen Inhalte und Preise der jeweiligen Varianten werden in den auf der Website zugänglichen Beschreibungen der Schutzteam-Varianten zur Auswahl angeboten.
b) Durch die Registrierung auf der Website unter Eingabe der erforderlichen Daten sowie Zustimmung zu den hier vorliegenden Geschäftsbedingungen, kauft der Kunde das jeweilige Schutzteam Paket. Unmittelbar nach der Registrierung und Auswahl des Zahlungsdienstes wird dem Kunden per Email eine Bestätigung seiner Registrierung sowie eine Rechnung von LC zugesendet.
a) Die Mindest-Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre ab Bestellung. Die Kündigung ist beidseits jeweils zum Ende der festgelegten Mindest-Vertragslaufzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist möglich. Eine Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindest-Vertragslaufzeit schriftlich an den Vertragspartner übermittelt werden. (Beispiel: Vertragsabschluss am 1.4.2020, gewählte Laufzeit 36 Monate, dh der Vertrag läuft bis 31.3.2023. Eine Kündigung muss spätestens am 31.12.2022 bei LC eingelangt sein, damit die 3-Monats-Frist korrekt eingehalten wird.)
b) Erfolgt keine Kündigung oder wird die dreimonatige Frist unterschritten, verlängert sich die Laufzeit jeweils automatisch um weitere 3 Jahre Mindest-Vertragslaufzeit. Erst nach Ablauf dieser weiteren Mindest-Vertragslaufzeit ist eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß Punkt 3.a wieder möglich.
c) Die Kündigung des Vertrages kann mit dem auf der LC-Schutzteam-Webseite von jeder Seite aus erreichbaren Kontaktformular, per E-Mail oder Brief gegenüber LC bzw. von LC gegenüber dem Kunden – ausschließlich schriftlich – erklärt werden. Bei der Kündigung sind der Vereinsname bzw. Unternehmensname und die auf der LC-Webseite registrierte E-Mail-Adresse anzugeben.
d) Aus wichtigem Grund kann der Kundenvertrag von jedem Vertragsteil jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der LC zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
d.1) Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung unter Androhung der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen;
d.2) wenn der Kunde selbst oder eine Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Kundenvertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis LC den Kundenvertrag nicht abgeschlossen hätte;
d.3) Tod oder Handlungsunfähigkeit des Kunden oder, ist der Kunde juristische Person, bei Liquidation;
d.4) im Fall einer missbräuchlichen, betrügerischen oder jeder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßenden Servicenutzung;
d.5) wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Software oder Services sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen;
d.6) bei objektiv begründetem Zweifel an der Bonität des Kunden; insbesondere, weil der Kunde keine belastbare Zahlungsmethode gemäß Punkt 5.b hinterlegt hat,
d.7) bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, insbesondere bei erfolgloser Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden, bei Abweisung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens, jeweils mangels kostendeckenden Vermögens des Kunden, sowie bei Zahlungseinstellungserklärungen, wenn mit der wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eine Gefährdung der Erfüllung von Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber LC einhergeht;
d.8) schwerwiegender Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten.
d.9) LC ist berechtigt, bestimmte Leistungen einzustellen, wenn deren Erbringung aufgrund von nicht im Einflussbereich von LC liegenden Gründen unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist.
d.10) Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer durch berechtigte außerordentliche Kündigung seitens LC beendet, dann wird dem Kunden bei Vertragsbeendigung ein dem Restentgelt entsprechender Betrag verrechnet. Berechnung des Restentgelts: monatliches oder jährliches Entgelt auf Basis der zum Zeitpunkt der Kündigung bezogenen Schutzteam Variante, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende der Mindestvertragsdauer angefallen wäre.
e) 30 Tage nach Beendigung des Vertrages wird LC die Daten und erstellten Dokumentationen des Kunden löschen. 65 Tage nach Beendigung des Vertrages werden die Daten des Kunden auch aus allen Backups automatisiert endgültig gelöscht.
f) Der Kunde hat nach Beendigung des Vertrages keinerlei Anspruch auf Ausfolgung einer Dokumentation, von weiteren Dokumenten oder nicht personenbezogener, von ihm eingegebenen Daten. Seine elektronische DSGVO-Dokumentation und auch der Schutz, den das Schutzteam ihm garantiert, stehen ihm ausschließlich während aufrechter Geschäftsbeziehung zur Verfügung.
g) Mit der Kündigungserklärung des Kunden, hat LC das Recht dem Kunden ein dem Restentgelt entsprechenden Betrag zu verrechnen. Berechnung des Restentgelts: monatliches oder jährliches Entgelt auf Basis der zum Zeitpunkt der Kündigung bezogenen Schutzteam Variante, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende der Mindestvertragsdauer angefallen wäre.
a) Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus der gewählten Schutzteam Variante und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen. Die Leistungsbeschreibungen und der Leistungsumfang wird je Schutzteam Variante beim Bestellvorgang auf der LC Webseite angezeigt und ist zusätzlich auf der LC Webseite gesondert abrufbar.
b) Nach der Registrierung und Bezahlung erhält der Kunde ein Mail über den genauen weiteren Ablauf sowie allenfalls einen Zugang zu seinem online Bereich für einen User, weitere User kann der Kunde gegen zusätzliche Kosten erwerben.
c) Sowohl beim DSGVO Schutzteam Self-Service als auch im Rundum Service muss der Kunde Fragebögen in seinem online Bereich beantworten. Aus diesen Angaben generiert LC automatisiert für den Kunden die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen. Dazu zählen das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (EU DSGVO Art. 30), sowie die allgemeinen technisch organisatorischen Maßnahmen (EU DSGVO Art. 32). Weiters erhält der Kunde für die Umsetzung des Datenschutzes eine Liste von Maßnahmen, die er zusätzlich in seinem Bereich umsetzen muss, sowie relevante Dokumente als Word-Entwürfe zum Download. Diese Dokumente müssen vom Kunden selbst mit inhaltsspezifisch relevanten Vereinsinformationen oder Unternehmensinformationen befüllt werden und können danach an Mitglieder und (wenn vorhanden) an Mitarbeiter und auch Auftragsverarbeiter verteilt werden bzw. auch auf der Website des Kunden veröffentlicht werden. Gegen zusätzliche Vergütung kann der Kunde die Prüfung oder die individuelle Erstellung der Dokumente anfordern.
Sämtliche für den Kunden erstellte Dokumente werden aufgrund der vom Kunden gemachten Angaben generiert. Der Kunde kann die gesamte Dokumentation direkt in seinem online Bereich einsehen und überprüfen. Stellt er Mängel fest, so ist er verpflichtet, diese umgehend an LC zu melden. LC wird dann umgehend für eine Anpassung sorgen. Eine individuelle Anpassung der Dokumente an die Gegebenheiten des Kunden ist damit nicht abgedeckt.
Der Kunde erhält in seinem online Bereich Zugang zu E-Learning Trainings zum Thema Datenschutz. Er muss in seiner Verantwortung seine Mitarbeiter zu diesen Trainings einladen und die Teilnahme an den Trainings überprüfen.
Der Kunde muss Auftragsverarbeiter Verträge die er mit seinen Lieferanten abgeschlossen hat in seinem online Bereich hochladen.
Über neue rechtliche Entscheidungen im Bereich Datenschutz, wird LC seine Kunden per Mail informieren.
d) Nachfolgende zusätzliche Leistungen erhält der Kunde im DSGVO Schutzteam Rundum-Service
d.1) Technischer DSGVO Check der öffentlich zugänglichen Bereiche der Webseite des Kunden inkl. Analysebericht zu Cookies und Drittdiensten sowie eine Online Besprechung der Webseite mit einem Datenschutz Berater und die Erstellung und Anpassung der Datenschutzerklärung (EU DSGVO ART 13) auf Basis des technischen Analyseergebnisses der Webseite.
d.2) Erstellung und Anpassung der Informationspflichten (EU DSGVO ART 13, 14) für Bewerber, Beschäftigte und Kunden soweit erforderlich.
d.3) Zugang zu einem Email-Postfach und einer Rückruffunktion, welche beide bei Fragen verwenden können. Sowohl Emails als auch Anrufe werden persönlich von Datenschutz Beratern beantwortet bzw. Rückrufe von Datenschutz Berater getätigt.
d.4) Im Falle von Datenpannen (EU DSGVO ART 33) garantiert das Schutzteam Unterstützung binnen 24 Stunden. Diese umfasst die Erstellung der gesetzlich erforderlichen Dokumentation der Datenpanne, sowie die Beratung zum Datenschutz relevanten weiterem Vorgehen. Datenschutzpannen müssen LC binnen 6 Stunden nach bekannt werden gemeldet werden.
Nicht gedeckt sind folgende Leistungen (Diese Leistungen können gegen zusätzliche Kosten zugekauft werden):
d.5) Bei der Geltendmachung von Betroffenenrechten (EU DSGO ART 15, 16, 17, 18, 19, 21) garantiert das Schutzteam Unterstützung binnen 3 Werktagen. Diese umfasst die Aufbereitung der Beantwortung der Anfrage einer betroffenen Person, sowie die Beratung des Kunden zum Vorgehen. Anfragen von Betroffenen müssen LC binnen 7 Tagen nach dem Einlangen gemeldet werden. In solchen Fällen, werden im Rahmen von online Meetings die Dokumentinhalte mit dem Kunden besprochen und durch LC bei Notwendigkeit auch angepasst.
Nicht gedeckt sind folgende Leistungen (Diese Leistungen können gegen zusätzliche Kosten zugekauft werden):
d.6) Im Falle von Überprüfungen des Kunden durch eine Datenschutzbehörde, garantiert das Schutzteam die zur Verfügungstellung der gesamten Dokumentation der Behörde gegenüber. In solchen Fällen, werden im Rahmen von online Meetings die Dokumentinhalte mit dem Kunden besprochen und durch LC bei Notwendigkeit auch angepasst. Sollte LC auch als Datenschutzbeauftragter benannt sein, so übernimmt LC auch die Kommunikation mit der Datenschutzbehörde.
Nicht gedeckt sind folgende Leistungen (Diese Leistungen können gegen zusätzliche Kosten zugekauft werden):
d.7) LC führt zu Beginn der Leistung ein Erstaudit durch. Im Rahmen des Erstaudits wird ein Audit Bericht erstellt und die unter Punkt 4.c, 4.d.1, 4.d.2 angeführten Leistungen, in ein oder mehreren online Gesprächen mit dem Kunden besprochen.
d.8) Mindestens einmal jährlich bietet LC dem Kunden die Durchführung eines Audits an. Inhalt und Umfang des Audits legt LC fest, wobei insbesondere Rücksicht auf aktuelle gesetzliche Entscheidungen im Datenschutz genommen wird.
d.9) Der Kunde erhält einen Datenschutz Berater (DSB) zugeordnet. Eine Nennung des DSB auf der Webseite des Kunden, sonstigen Dokumenten oder gegenüber Kunden des Kunden ist erst nach der vollständig durchgeführten Erstauditierung und nach Abstimmung mit dem DSB zulässig. Der DSB tritt nur als externer Datenschutzbeauftragter (EU DSGVO ART 37, 38, 39) namentlich auf, wenn der Kunde einen Datenschutzbeauftragten gesetzlich benennen muss oder freiwillig einen benennen möchte, in diesem Fall muss der Kunde den DSB auch gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Der externe Datenschutzbeauftragte ist hinsichtlich seiner Tätigkeit weisungsungebunden und nur beratend tätig. Allenfalls erforderliche operative Unterstützungstätigkeiten für den Kunden werden von LC Datenschutz Beratern ungleich dem externen Datenschutzbeauftragten erbracht um Interessenskonflikten vorzubeugen. Der benannte Datenschutzbeauftragte kann auch gegenüber Bewerbern, Beschäftigten, Kunden oder betroffenen Personen als Ansprechpartner genannt werden. Anfragen die direkt an den benannten Datenschutzbeauftragten gerichtet werden, werden von diesem streng vertraulich behandelt. Die Offenlegung von Daten des Anfragestellers gegenüber dem Kunden erfolgt nur bei dessen schriftlicher Einwilligung.
d.10) Der benannte Datenschutzbeauftragte wird den Kunden bei der Durchführung einer erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung (EU DSGVO ART 35) beratend unterstützen. Ein Datenschutz Berater wird den Kunden aktiv bei der Durchführung unterstützen.
d.11) Der Kunde kann, soweit es in seinem gewählten Service nicht inkludiert ist, optional gegen zusätzliche Kosten ein Auftragsverarbeiter Package erwerben. Dieses Package ist erforderlich, wenn der Kunde selbst ein sogenannter Auftragsverarbeiter gemäß EU DSGVO Art.28 ist. LC erstellt für den Kunden ein Verzeichnis für Auftragsverarbeiter, sowie eine Vorlage für einen Auftragsverarbeiter Vertrag und passt diese auch an.
e) Beim DSGVO Schutzteam Website-Service muss der Kunde LC eine öffentlich zugängliche URL nennen, für welche die Überprüfung stattfinden soll.
e.1) Die Überprüfung erfolgt durch einen technischen DSGVO Check der öffentlich zugänglichen Bereiche der Webseite des Kunden inkl. Analysebericht zu Cookies und Drittdiensten sowie eine Online Besprechung der Webseite mit einem Datenschutz Berater und die Erstellung und Anpassung der Datenschutzerklärung (EU DSGVO ART 13) auf Basis des technischen Analyseergebnisses der Webseite.
e.2) Das DSGVO Schutzteam Website-Service ist eine einmalige Leistung, deren Umfang binnen 3 Monaten ab Kauf bezogen werden muss.
Über den vereinbarten Umfang hinausgehende Leistungen werden gesondert verrechnet.
f) LC stellt die digitale Dienstleistung in seinem Verfügungsbereich (ab Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet) zur Verfügung.
a) Einzelheiten zu den Entgelten der einzelnen Schutzteam-Varianten sind auf der Webseite im Bereich “Preise“ geregelt. Die dort genannten Preise sind bindend und exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer dargestellt. Jedes Entgelt ist sofort bei Vertragsschluss für die gesamte Laufzeit (Mindest-Vertragslaufzeit) zur Zahlung fällig, ausgenommen es ist in der bezogenen Schutzteam Variante oder dem Schutzteam Produkt explizit anders geregelt.
b) Kunden können mittels der auf der Website angebotenen Debitverfahren, insbesondere der akzeptierten Kreditkarten, oder mittels der angebotenen Onlinezahlungsverfahren bezahlen. Der Kunde ist verpflichtet eine gültige Zahlungsmethode (Kreditkarte oder Lastschrift) bei LC zu hinterlegen. Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden oder widerspricht der Kunde der Zahlung gegenüber dem Zahlungsprovider zu Unrecht, trägt der Kunde alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Gebühren, in nachfolgendem Umfang: Bei jeder ungerechtfertigten Rückbuchung durch den Kunden verrechnet LC € 30, bei jeder Mahnung verrechnet LC dem Kunden € 30 an Mahnspesen, bei einem Zahlungsverzug von max. 28 Tagen werden offene Forderungen an ein Inkassounternehmen übergeben, die dort zusätzlich anfallenden Kosten nach Ablauf der Frist können nicht mehr verhindert werden. Alle Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
c) LC wird Ihnen Rechnungen per E-Mail auf die beim Kauf hinterlegte Mailadresse übermitteln. Eine alternative Mailadresse kann LC jederzeit schriftlich mitgeteilt werden. Zusätzlich können Rechnungen vom Kunden über die Oberfläche der Software abgerufen werden.
d) Im Fall des Zahlungsverzuges von mehr als 14 Tagen schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr. LC ist berechtigt, offene Forderungen durch Inkassobüros/ Rechtsanwälte eintreiben zu lassen oder die Forderungen zu diesem Zweck an Dritte, insbesondere Rechtsanwälte abzutreten. Der Kunde schuldet LC die für die Einmahnung von fälligen Entgelten angefallenen, notwendigen und zweckentsprechenden Betreibungs- und Einbringungskosten, insbesondere Mahnspesen und Inkassospesen.
e) LC ist aus folgenden Gründen berechtigt, Services teilweise oder gänzlich zu sperren,
e.1) bei objektiv begründetem Zweifel an der Bonität des Kunden oder bei Vorliegen oder objektiv begründetem Verdacht des Vorliegens eines der sonstigen Gründe, die LC gem. Punkt 3 zur außerordentlichen Kündigung berechtigen,
e.2) wenn dies zur Vornahme technisch oder betrieblich notwendiger Arbeiten oder zur Beseitigung von Störungen unbedingt erforderlich ist.
e.3) Nach Wegfall des Sperrgrundes hebt LC die Sperre auf. War die Sperre vom Kunden zu vertreten, trägt dieser die Kosten für ihre Herstellung und Aufhebung soweit notwendig und angemessen, und bleibt zur Zahlung der nutzungsunabhängigen Entgelte während aufrechter Sperre verpflichtet. Sofern dies tunlich und möglich ist, wird Drei den Kunden über die Sperre informieren.
f) Zum Ausgleich von gestiegenen Personal- und sonstigen Kosten hat LC das Recht, die Preise und Vergütungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu ändern. Eine solche Preisänderung ist jedoch frühestens drei Monate nach Vertragsschluss und nur einmal jährlich zulässig. LC wird dem Kunden die Änderung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksam werden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Kunde die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen, soweit die Preiserhöhung mehr als 10 % des bisherigen Preises ausmacht. Die Frist für die Kündigung beginnt mit der Mitteilung der Preiserhöhung. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksam werden der Kündigung nicht erhöhten Preise.
a) Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur von Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf seine elektronische Kundenumgebung mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels der von LC freigegebenen Browser die mit der Dienstleistung verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Software erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von LC.
b) Der Kunde darf die Dienstleistung insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon, sowie Dokumente zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen, ausgenommen er hat dazu die vorherige schriftliche Zustimmung von LC erhalten.
c) LC ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
d) Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch den Kunden oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung an einen Dritten hat der Kunde LC auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Dritten mitzuteilen.
e) LC kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag auflösen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann LC den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen sperren. LC hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann LC nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.
f) Der Anspruch von LC auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt davon jedenfalls unberührt.
g) Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
a) LC stellt dem Kunden die Möglichkeit, die im Rahmen des Schutzteams angebotenen elektronischen Dienstleistungen am Router-Ausgang des Rechenzentrums von LC (= Übergabepunkt) zur Nutzung bereit.
b) LC haftet zu keiner Zeit für die Funktionalität und das Aufrechterhalten der Datenverbindung zwischen dem Kunden sowie dem Übergabepunkt des Rechenzentrums. LC ist für die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur, die Konfiguration der benötigten Server und die grundsätzliche Erreichbarkeit über das Internet verantwortlich. Bei der Erbringung dieser Dienstleistung ist es LC gestattet, diese auch zur Gänze von Dritten durchführen zu lassen. Es werden von LC oder deren Dienstleistern regelmäßig Datensicherungen durchgeführt.
c) Eine Verfügbarkeit der Produkte am Übergabepunkt wird zeitlich und technisch mit 99 % pro Kalendermonat angestrebt. Zeiten von Wartung und Pflege sind hiervon immer ausgenommen.
d) LC ist jederzeit berechtigt, Wartungs- und Pflegearbeiten durchzuführen und dafür die Verfügbarkeit der Produkte einzuschränken oder überhaupt vorübergehend zu sperren. Kunden werden mit angemessener Frist über Wartungs- und Pflegearbeiten verständigt. Ohne Vorwarnung oder Ankündigung können jedoch jederzeit Wartungen durchgeführt werden, mit denen Gefahren vom System abgewehrt werden.
e) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es auch zu Einschränkungen der Usability kommen kann, auf welche LC keinerlei Einfluss hat. Gemeint sind hier Handlungen von Personen, mit denen LC in keiner Beziehung steht, Fälle höherer Gewalt oder nicht von LC beeinflussbare technische Störungen. LC ist in diesem Zusammenhang gegenüber dem Kunden freigestellt von jeglicher Haftung, auch auf die Vertragsgemäßheit, der von LC zu erbringenden Leistung, hat dies keinen Einfluss.
f) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Funktionalität der Dienstleistung, wiewohl LC das Dienstleistungsangebot jederzeit weiterentwickeln, verbessern und ergänzen kann. Der Kunde ist verpflichtet, durch eine Weiterentwicklung geänderte Geschäftsbedingungen anzuerkennen.
a) LC räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht sub-lizenzierbare Recht ein, die Dienstleistung unter Zugrundlegung dieser Geschäftsbedingungen zu nutzen. Das Recht ist ausschließlich dem Kunden als Vertragspartner eingeräumt und ohne Zustimmung von LC nicht weiter übertragbar. Der Vertrieb der angebotenen Dienstleistung oder andere als die in diesen Geschäftsbedingungen genannten Nutzungs- und Verwertungsformen sind nicht zulässig.
b) Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst alle derzeit bekannten und unbekannten Nutzungsarten, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind oder werden, auch wenn sie erst auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich an der vertragsgegenständlichen Animation entstehen oder erst nachträglich bekannt werden.
c) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der im Einsatz befindlichen Software vorzunehmen. Darüber hinaus sind Kunden und User auf keinen Fall berechtigt, ein reverse-engineering durchzuführen, die Funktionalität der Software zu untersuchen oder den Code für die Erstellung eigener Softwarelösungen zu verwenden.
d) Alle Regelungen gelten sowohl für die webbasierte Software sowie Plattform als auch für die Nutzung der Software als mobile App.
e) Sämtliche Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte an der Software/Plattform/App oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte stehen ausschließlich LC zu.
f) LC hat Anspruch auf Nennung des Namens des Urhebers/Herstellers der App sowie auf Nennung seines Namens als Rechteinhaber.
a) Der Kunde bleibt im datenschutzrechtlichen Sinne immer Verantwortlicher für die von ihm eingegebenen personenbezogenen Daten. LC und alle auf seiner Seite an der Durchführung des Vertrages Beteiligten kontrollieren nicht die rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für den Kunden gespeicherten Daten. Die Verantwortung für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten trägt ausschließlich der Kunde.
b) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und hält im Falle eines Verstoßes LC von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.
c) Um die bei der Nutzung der Software anfallenden Daten des Kunden zu sichern, erstellt LC Millisekunden genaue Datensicherungen. Diese Sicherungen werden auf einem anderen Server redundant gespeichert und werden 35 Tage lang aufbewahrt. Diese Sicherung bietet eine Absicherung gegen Systemausfälle.
d) Soweit LC im Rahmen der Datenschutz Management Plattform personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich verarbeitet, wird er ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten. Es gilt ergänzend die Verpflichtungserklärung für Auftragsverarbeiter abrufbar über die Webseite von LC.
a) Der Kunde hat die ihm zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.
b) Der Kunde ist verpflichtet, LC von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Dienstleistung durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von LC.
Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. LC bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
a) LC handelt bei der Durchführung von Dienstleistungen als externer Datenschutzbeauftragter nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung.
b) Die Haftung von LC für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
c) Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (vertragstypische Pflicht, die zur Erreichung des Vertragsziels von eminenter Bedeutung ist und auf die der Auftraggeber vertrauen durfte) ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (Abs. b) nur ausgeschlossen, wenn und soweit die Erreichung des Vertragszwecks unter Berücksichtigung der Stellung des externen Datenschutzbeauftragten nach Treu und Glauben nicht gefährdet ist.
d) Abs. b und c dieses Paragrafen finden keine Anwendung auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn LC oder seine Ressourcen den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben.
e) Die Haftung von LC für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen der Abs. b bis d dieses Paragraphen ausgeschlossen.
f) Die Inanspruchnahme von LC für Bußgelder, die gegenüber dem Kunden verhängt werden, ist nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen der Abs. b bis e dieses Paragraphen ausgeschlossen.
g) Die Haftung von LC ist im Übrigen, soweit zulässig, auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch auf bis zu EUR 500.000, –(fünfhunderttausend) je Kalenderjahr beschränkt. Der Auftragnehmer schließt eine entsprechende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ab.
h) Soweit die Haftung von LC ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Vertreter, sonstigen Mitarbeiter, Erfüllungspersonen, für die LC nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet.
i) Haftungsansprüche verfallen, sofern sie nicht unverzüglich schriftlich sowie innerhalb einer Ausschlussfrist von 60 Tagen geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem Anspruch begründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat.
j) Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
k) Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschrieben verschuldensunabhängige Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz), die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie oder eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensabhängige Haftung (z. B. nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen).
l) Die zur Verfügung gestellten Mustertexte wurden nach bestem Wissen und Gewissen sowie sorgfältiger Fachkenntnis erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Verwendung in der Praxis erfordert eine sehr sorgfältige und vor allem eigenverantwortliche Prüfung durch den Kunden. Formulierungen müssen bei Bedarf durch den Kunden selbst geändert werden. Bei Einzelfragen sollte zusätzlich der Rat eines Experten eingeholt werden. Vor der Übernahme von unveränderten Inhalten muss daher vom Kunden jeweils im eigenen Interesse geprüft werden, ob und in welchen Teilen Anpassungen erforderlich sind. Auf diesen Vorgang hat LC naturgemäß keinen Einfluss und kann daher auch keine Haftung übernehmen.
LC ist dazu berechtigt, den Kunden unter Nennung des Firmennamens, Darstellung des Firmenlogos, Branche und allenfalls die Beschreibung der erbrachten Leistungen als Referenz für das DSGVO Schutzteam zu verwenden. Die Verwendung als Referenz umfasst eine Nutzung auf sämtlichen Webseiten, Blogs und Social-Media-Kanälen, welche LC inhaltlich beherrschen kann, eine Nutzung für Pressemitteilungen, Printanzeigen und eigene Unternehmensunterlagen, zu Dekorationszwecken in Firmenräumen und auf Fachmessen, -konferenzen sowie bei Ausschreibungen und Präsentationen.
Die vorstehende Regelung über die Referenznennung gilt auch für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsbeendigung.
a) Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Graz. LC kann den Kunden jedoch auch an dessen Sitz verklagen.
b) LC behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Der Kunde wird über Änderungen dieser Vertragsbedingungen rechtzeitig benachrichtigt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen Vertragsbedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Vertragsbedingungen als stillschweigend angenommen.
c) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Diese AGB sind gültig ab 15.02.2022.
Hier können Sie sich die AGBs als pdf herunterladen.
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Lukmann Consulting GmbH (nachfolgend kurz „LC“ genannt), Packerstraße 131a, A-8561 Söding, gelten für alle Verträge, welche ein Unternehmen (nachfolgend ,,Kunde“) mit LC über die Webseite „https://www.dsgvoschutzteam.com/leistungen-preise/website-service/“ im Rahmen der Leistung ,,DSGVO Schutzteam Website Rundum-Service“ abschließt. LC und der Kunde werden gemeinsam als „Vertragsparteien“ bezeichnet. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien, auch wenn in Zusatzverträgen hierauf nicht explizit verwiesen wird.
b) Ein Vertragsverhältnis wird ausschließlich mit Unternehmern begründet, weshalb nur diese als Kunden iSd AGB betrachtet werden. Als Unternehmer wird eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft angesehen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
b) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (Einkaufsbedingungen) des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von LC ausdrücklich schriftlich anerkannt.
c) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB davon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist in einem solchen Fall sinngemäß durch eine neue rechtsgültige Vorschrift zu ersetzen, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.
a) LC verkauft unter der Bezeichnung „DSGVO Schutzteam Website Rundum-Service“ eine automationsunterstütze, digitale Dienstleistung in Verbindung mit der Möglichkeit, teilweise persönliche Beratung (per Email, Telefon oder via online Meeting) in Anspruch zu nehmen, an Unternehmen und Vereine („Kunde“). Im Folgenden wird das gesamte Angebot kurz als „Webservice“ oder „Dienstleistung“ bezeichnet. Explizit wird darauf hingewiesen, dass der Kunde kein Produkt bzw. keine Rechte an digitalen Lösungen, Software, einer bestimmten analogen oder elektronischen Dokumentation oder ähnliches erwirbt, sondern eine digitale Dienstleistung in Anspruch nimmt. An den generierten und zum Download zur Verfügung gestellten Dokumenten erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich begrenztes Nutzungsrecht, für Dauer des Bestehens des Vertragsverhältnisses.
b) Durch die Registrierung auf der Website unter Eingabe der erforderlichen Daten sowie der damit einhergehenden Zustimmung zu den hier vorliegenden Geschäftsbedingungen, kauft der Kunde das ,,DSGVO Schutzteam Website Rundum-Service“. Unmittelbar nach der Registrierung und Auswahl des Zahlungsdienstes wird dem Kunden per E-Mail eine Bestätigung seiner Registrierung sowie eine Rechnung von LC zugesandt
a) Allgemeines
a.1) Der Webservice wird nur in Bezug auf die Webseite des Kunden erbracht. Der Kunde muss LC eine öffentlich zugängliche URL nennen, welche den Kernpunkt der Überprüfung darstellt. Die Überprüfung erfolgt anhand dieser URL sowie den dazugehörigen Sub-URLs.
a.2) Die Leistungen von LC sind in rechtlicher Hinsicht auf die Rechtstexte EU- Datenschutz-Grundverordnung (in Folge DSGVO), österreichisches Datenschutzgesetz (in Folge DSG), deutsches Bundesdatenschutzgesetz (in Folge BDSG), Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (in Folge TTDSG) und EU Privacy Richtlinie beschränkt. Jegliche Formulierungen im Rahmen dieser AGB sind ausschließlich auf diese Rechtsgebiete zu verstehen. Sonstige Rechtsnormen sind hiervon ausdrücklich nicht umfasst. Hiervon kann nur mit schriftlicher Vereinbarung abgewichen werden.
a.3) Unter einer Webseite ist eine ohne Login öffentlich erreichbare Domain zu verstehen.
a.4) Das „DSGVO Schutzteam Website Rundum-Service“ gilt immer nur für eine Domain.
a.5) Sublinks bzw. Subseiten (in Folge Subseiten) einer Domain werden nur dann geprüft, wenn die Subseite über eine davor geprüfte Seite aufgerufen wird. Es werden ausgehend von der Startseite (URL) alle verlinkten Subseiten geprüft deren Link den URL der Startseite beinhalten. Nicht geprüft werden Subdomains, wenn sie nicht als Startseite festgelegt werden.
a.6) Die Prüfung und Analyse einer Webseite ist auf 500 Subseiten der Webseite des Kunden beschränkt.
a.7) Während der gesamten Laufzeit des Vertrages wird dem Kunden ein fachkundiger Berater zur Seite gestellt. Der Berater besitzt eine juristische Ausbildung im Bereich Datenschutz und/ oder eine Ausbildung als zertifizierter Datenschutzbeauftragter und/ oder eine mehrjährige Erfahrung im Datenschutz bezüglich EU-DSGVO, BDSG, TTDSG, EU Privacy Richtlinie.
a.8) Zur Unterstützung der Berater ist LC berechtigt auch andere Personen zum Einsatz zu bringen. Dies sind insbesondere IT-Webseiten Techniker, Marketingspezialisten, Rechtsanwälte oder sonstige fachkundige Personen.
a.9) Fragen an den Berater sind ausschließlich per Mail an folgende Adresse zu richten: „service@dsgvoschutzteam.com“. Mails an andere Mailadressen werden nicht bearbeitet. LC beantwortet ihre Fragen binnen 3 Werktagen per Mail, Anruf oder via online Meeting.
a.10) Für Besprechungen wird der Berater einen Link zur Buchung eines Termines übermitteln. Der Kunde kann dabei frei aus den verfügbaren Terminen wählen. Nach der Buchung werden eine Bestätigungsmail sowie weitere Erinnerungsmails versandt. Sie können den Termin bis zum Vortag des Termines absagen oder verschieben. Dies ist am Tag des Termines nicht mehr möglich. Wird der Termin vom Kunden nicht wahrgenommen, ist LC berechtigt die gebuchte Zeit gesondert in Rechnung zu stellen.
a.11) Besprechungen mit dem Berater werden im Rahmen eines online Meetings durchgeführt. Der Kunde benötigt hierfür einen Computer mit online Zugang, ein Mikro und eine Videokamera.
a.12) Nach der Registrierung und Bezahlung erhält der Kunde ein Mail über den genauen Ablauf, sowie einen Zugang zum online Bereich für das “DSGVO Schutzteam Website Rundum-Service“ Portal für einen User. Weitere User können gesondert erworben werden. Über den online Bereich hat der Kunde Zugriff auf die Prüfberichte zu seiner Webseite, Handlungsempfehlungen sowie den Datenschutzhinweisen.
b) Vollprüfung der Webseite
b.1) Der Kunde hat Anspruch auf eine Vollprüfung der Webseite jeweils einmalig im Zeitraum 1.1 bis 31.12 eines Kalenderjahres. Die erste Vollprüfung wird von LC innerhalb von 5 Werktagen nach dem Vertragsabschluss durchgeführt. Danach erfolgt die jährliche Vollprüfung nur auf Antrag durch den Kunden. Der Kunde wird spätestens ein Jahr nach der zuletzt erfolgten Vollprüfung von LC via E-Mail hierüber erinnert. Im übermittelten Mail kann der Kunde den Antrag zur Durchführung der Vollprüfung erteilen.
c) Umfang einer Vollprüfung
Folgende Leistungen sind bei der Vollprüfung umfasst:
c.1) Automatisierte Überprüfung der Webseite inkl. Subseiten auf den Einsatz von Cookies und Drittaufrufen inklusive technischem Report und Erstellung von konkreten Handlungsempfehlungen.
c.2) Automatisierte Prüfung aller gesetzlich erforderlichen Einwilligungen bei Cookies, Session Storage, Local Storage und Drittdiensten (in Folge kurz „Dienste“, sowie Hinweise, ob möglicherweise eine Datenübertragung, durch Dienste in Drittländer gemäß DSGVO erfolgt.
c.3) Überprüfung der Einhaltung der gesetzlicher Vorschriften anhand EU-DSGVO, DSG, BDSG, TTDSG und EU Privacy Richtlinie im Hinblick auf die benannte Internetpräsenz, sowie eine Zusammenfassung von Handlungsempfehlungen im Hinblick auf die benannte Internetpräsenz, sowie eine Zusammenfassung von Handlungsempfehlungen.
c.4) Stichprobenartige Prüfung der Erreichbarkeit des Impressums und der Datenschutzhinweise mit einem Klick auf 10 Subseiten.
c.5) Überprüfung der Gestaltung des Consent Management Tools inklusive allfälliger Handlungsempfehlungen.
c.6) Überprüfung des rechtlich korrekten Einsatzes von Formularen, Newsletter Anmeldungen, Kundenbewertungen, sowie Social Media Buttons auf der Webseite.
c.7) Automatisierte Erstellung der Datenschutzhinweise (wodurch die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO für die Webseite erfüllt werden) auf Basis der automatisierten Überprüfung der Webseite in den Sprachen Deutsch und Englisch. Durch die Datenschutzhinweise ist nicht gewährleistet, dass alle auf der Webseite zum Einsatz kommenden Dienste datenschutzkonform verwendet werden können.
c.8) Individuelle Anpassung der Datenschutzhinweise durch einen Berater und die Ergänzung der Datenschutzhinweise um Klauseln zu den auf der Webseite aufgefundenen Diensten von Drittanbietern, die nicht automatisiert erkannt wurden.
c.9) Besprechung der Ergebnisse der Vollprüfung und der Handlungsempfehlungen mit dem Kunden im Rahmen eines online Meetings.
c.10) Überprüfung, ob Auftragsverarbeitungs-Verträge für den Einsatz von Diensten auf der Webseite vorhanden oder abzuschließen sind.
c.11) Hilfestellungen zur Integration der erstellten Datenschutzhinweise in die Webseite des Kunde.
d) Laufende Leistungen
Folgende Leistungen werden laufend erbracht:
d.1) Beantwortung von Fragen des Kunden zu rechtlichen Themen seiner Webseite gemäß Punkt a.2).
d.2) Regelmäßige Anpassung der bereitgestellten Rechtstexte an die aktuellen Rechtsnormen, höchstgerichtlichen Entscheidungen sowie an die vorherrschende Rechtsmeinung.
d.3) Es erfolgt eine wöchentliche automatisierte Überprüfung der Webseite inkl. Subseiten, auf Diensten inkl. technischen Report und Handlungsempfehlungen.
d.4) Weiters wird eine automatisierte Anpassung, der auf der Webseite des Kunden integrierten Datenschutzhinweise (Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO für die Webseite), auf Basis der automatisierten Überprüfung der Webseite, in den Sprachen Deutsch und Englisch, wöchentlich vorgenommen. Die Datenschutzhinweise müssen gemäß den Handlungsempfehlungen von LC in die Webseite des Kunden integriert werden.
d.5) Wöchentliche automatisierte Prüfung aller gesetzlich erforderlichen Einwilligungen zu Diensten, sowie die automatisierte Prüfung, sowie Hinweise, ob möglicherweise eine Datenübertragung, durch Dienste in Drittländer gemäß DSGVO erfolgt.
d.6) Beratung des Kunden, seiner Werbeagentur oder seines IT Dienstleisters, zu technisch notwendigen Anpassungen seiner Webseite.
d.7) Zugang zu E-Learning Trainings über die DSGVO Schutzteam Plattform.
d.8) Beratung bezüglich des Einsatzes „DSGVO konformer“ Alternativen zu rechtlich problematischen Diensten.
e) Unterstützung bei datenschutzrechtlichen Vorfällen betreffend Webseite
e.1) Bei datenschutzrechtlichen Vorfällen in Zusammenhang mit der Webseite des Kunden garantiert LC Beratung im außergerichtlichen Bereich bei Abmahnungen und Unterlassungsaufforderungen.
e.2) Bei der Geltendmachung von Betroffenenrechten (gem Art 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22 DSGVO) garantiert LC Unterstützung binnen 3 Werktagen. Diese umfasst die Unterstützung bei der Beantwortung der Anfrage einer betroffenen Person, sowie die Beratung des Kunden zum spezifischen Vorgehen. Anfragen von Betroffenen müssen LC binnen 7 Tagen nach Einlangen beim Kunden mitgeteilt werden.
Nicht gedeckt sind folgende Leistungen (Diese Leistungen können gegen zusätzliche Kosten zugekauft werden):
e.3) Im Falle von Datenpannen (gem Art 33 DSGVO) garantiert das Schutzteam Unterstützung binnen 24 Stunden. Diese umfasst die Erstellung der gesetzlich erforderlichen Dokumentation der Datenpanne, sowie die Beratung zum weiteren Vorgehen in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Datenschutzpannen müssen LC binnen 6 Stunden, nachdem der Kunde Kenntnis hierüber erlangt hat, gemeldet werden.
Nicht gedeckt sind folgende Leistungen (Diese Leistungen können gegen zusätzliche Kosten zugekauft werden):
e.4) Im Falle von Anfragen durch eine Datenschutzbehörde, wird Beratung und Unterstützung bei der Beantwortung der Anfrage gewährt. Dabei wird der Kunde insbesondere bei der Aufbereitung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten betreffend Verarbeitungen auf der Webseite unterstützt. In solchen Fällen, werden im Rahmen von online Meetings die Dokumenteninhalte mit dem Kunden besprochen und durch LC bei Notwendigkeit auch angepasst.
Nicht gedeckt sind folgende Leistungen (Diese Leistungen können gegen zusätzliche Kosten zugekauft werden):
e.5) Nicht angeführte Leistungen werden gesondert nach Vereinbarung erbracht.
f) Übernahme von Strafen und Abmahnungen
a) LC übernimmt Haftung für Rechtstexte für jene Fälle, in denen die von LC zur Verfügung gestellten Texte oder schriftlich übermittelten Handlungsempfehlungen zu einer Abmahnung, Unterlassung oder Strafe führten.
b) LC ersetzt dem Kunden die Höhe der Strafe bzw. die geforderte Schadenersatzsumme des Dritten vorausgesetzt:
c) Aufwendungen und Kosten abseits der Strafe bzw. der geforderten Schadensersatzsumme, welche kausal mit der Abmahnung, Unterlassung oder Strafe in Zusammenhang stehen, werden von LC nur übernommen, wenn diese auf eine explizite Anweisung von LC zurückzuführen sind.
d) Es gelten zudem die Bestimmungen des Punkt 12 AGB.
a) Die Mindest-Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr ab Bestellung. Die Kündigung ist beidseits jeweils zum Ende der festgelegten Mindest-Vertragslaufzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist möglich. Eine Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindest-Vertragslaufzeit schriftlich an den Vertragspartner übermittelt werden. (Beispiel: Vertragsabschluss am 1.4.2022, gewählte Laufzeit 12 Monate, dh der Vertrag läuft bis 31.3.2023. Eine Kündigung muss spätestens am 31.12.2022 bei LC eingelangt sein, damit die 3-Monats-Frist korrekt eingehalten wird.)
b) Erfolgt keine Kündigung oder wird die dreimonatige Frist unterschritten, verlängert sich die Laufzeit jeweils automatisch um ein weiteres Jahr Mindest-Vertragslaufzeit. Erst nach Ablauf dieser weiteren Mindest-Vertragslaufzeit ist eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß Punkt 3.a wieder möglich.
c) Die Kündigung des Vertrages kann beidseitig unter Einhaltung der Kündigungsfristen nur in schriftlicher Form erfolgen. Bei der Kündigung ist der Kundenname, die Adresse und die auf der LC-Webseite registrierte E-Mail-Adresse anzugeben.
d) Aus wichtigem Grund kann der Kundenvertrag von jedem Vertragsteil jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, welcher LC zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
d.1) Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung unter Androhung der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen;
d.2) Unrichtige Angaben oder Verschweigen über Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse, bei deren Kenntnis LC den Kundenvertrag nicht abgeschlossen hätte;
d.3) Tod oder Handlungsunfähigkeit des Kunden oder, ist der Kunde juristische Person, bei Liquidation;
d.4) Im Fall einer missbräuchlichen, betrügerischen oder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßenden Nutzung der erbrachten Leistungen;
d.5) Verletzungen gegen Vertragsbestimmungen, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Software oder Services sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen;
d.6) Objektiv begründete Zweifel an der Bonität des Kunden; insbesondere, weil der Kunde keine belastbare Zahlungsmethode gemäß Punkt 5.b hinterlegt hat;
d.7) Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, insbesondere bei erfolgloser Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden, bei Abweisung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens, jeweils mangels kostendeckenden Vermögens des Kunden, sowie bei Zahlungseinstellungserklärungen, wenn mit der wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eine Gefährdung der Erfüllung von Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber LC einhergeht;
d.8) Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten;
d.9) Wenn die Erbringung wesentlicher Leistungen aufgrund von nicht im Einflussbereich von LC liegenden Gründen unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist.
e) Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer durch berechtigte außerordentliche Kündigung seitens LC beendet, dann wird dem Kunden bei Vertragsbeendigung ein dem Restentgelt entsprechender Betrag verrechnet. Berechnung des Restentgelts: monatliches oder jährliches Entgelt auf Basis der zum Zeitpunkt der Kündigung bezogenen Schutzteam Variante, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende der Mindestvertragsdauer angefallen wäre.
f) 30 Tage nach Beendigung des Vertrages wird LC die Daten und erstellten Dokumentationen des Kunden löschen. 65 Tage nach Beendigung des Vertrages werden die Daten des Kunden auch aus allen Backups automatisiert endgültig gelöscht.
g) Der Kunde hat nach Beendigung des Vertrages keinerlei Anspruch auf Ausfolgung einer Dokumentation, von weiteren Dokumenten oder nicht personenbezogener Daten, welche vom Kunden eingegeben wurden.
i) Mit der Kündigungserklärung des Kunden, hat LC das Recht dem Kunden ein dem Restentgelt entsprechenden Betrag zu verrechnen. Berechnung des Restentgelts: monatliches oder jährliches Entgelt auf Basis der zum Zeitpunkt der Kündigung bezogenen Dienstleistungen, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende der Mindestvertragsdauer angefallen wäre.
a) Einzelheiten zu den Entgelten der erbrachten Leistungen sind auf der Webseite im Bereich “Preise“ geregelt. Die dort genannten Preise sind bindend und exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer dargestellt. Jedes Entgelt ist sofort bei Vertragsschluss für die gesamte Laufzeit (Mindest-Vertragslaufzeit) zur Zahlung fällig, ausgenommen es ist in der bezogenen Schutzteam Variante oder dem Schutzteam Produkt explizit anders geregelt.
b) Kunden können mittels des auf der Website angebotenen Debitverfahren, insbesondere der akzeptierten Kreditkarten, oder mittels der angebotenen Onlinezahlungsverfahren bezahlen. Der Kunde ist verpflichtet eine gültige Zahlungsmethode (Kreditkarte oder Lastschrift) bei LC zu hinterlegen. Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden oder widerspricht der Kunde der Zahlung gegenüber dem Zahlungsprovider zu Unrecht, trägt der Kunde alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Gebühren, in nachfolgendem Umfang:
Bei einem Zahlungsverzug von max. 28 Tagen werden offene Forderungen an ein Inkassounternehmen übergeben. Die damit zusätzlich anfallenden Kosten nach Ablauf der Frist können nicht mehr verhindert werden. Alle Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
c) LC übermittelt Rechnungen ausschließlich per E-Mail auf die beim Kauf hinterlegte Mailadresse. Eine alternative Mailadresse kann LC jederzeit schriftlich mitgeteilt werden. Zusätzlich können Rechnungen vom Kunden über die Oberfläche der Software abgerufen werden.
d) Im Fall des Zahlungsverzuges von mehr als 14 Tagen schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 10 % (in Worten zehn Prozent) pro Jahr. LC ist berechtigt, offene Forderungen durch Inkassobüros oder durch Rechtsanwälte eintreiben zu lassen oder die Forderungen zu diesem Zweck an Dritte, insbesondere Rechtsanwälte abzutreten. Der Kunde schuldet LC die für die Einmahnung von fälligen Entgelten angefallenen, notwendigen und zweckentsprechenden Betreibungs- und Einbringungskosten, insbesondere Mahnspesen und Inkassospesen.
e) LC ist aus folgenden Gründen berechtigt, Services teilweise oder gänzlich zu sperren,
e.1) Bei objektiv begründetem Zweifel an der Bonität des Kunden oder bei Vorliegen oder objektiv begründetem Verdacht des Vorliegens eines der sonstigen Gründe, die LC gem. Punkt 3 zur außerordentlichen Kündigung berechtigen,
e.2) Wenn dies zur Vornahme technisch oder betrieblich notwendiger Arbeiten oder zur Beseitigung von Störungen unbedingt erforderlich ist.
e.3) Nach Wegfall des Sperrgrundes hebt LC die Sperre auf. War die Sperre vom Kunden zu vertreten, trägt dieser die Kosten für ihre Herstellung und Aufhebung soweit notwendig und angemessen, und bleibt zur Zahlung der nutzungsunabhängigen Entgelte während aufrechter Sperre verpflichtet. Sofern dies tunlich und möglich ist, wird der Kunde hiervon informiert.
f) Zum Ausgleich von gestiegenen Personal- und sonstigen Kosten hat LC das Recht, die Preise und Vergütungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu ändern. Eine solche Preisänderung ist jedoch frühestens drei Monate nach Vertragsschluss und nur einmal jährlich zulässig. LC wird dem Kunden die Änderung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksam werden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Kunde die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen, soweit die Preiserhöhung mehr als 10 % des bisherigen Preises ausmacht. Die Frist für die Kündigung beginnt mit der Mitteilung der Preiserhöhung. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksam werden der Kündigung nicht erhöhten Preise.
a) Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur von Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf einen Kundenaccount für das ,,DSGVO Schutzteam Website Rundum-Service“ (über das Internet) zugreifen und mittels der von LC freigegebenen Browser die mit der Dienstleistung verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Software, werden nicht eingeräumt. Jede weitergehende Nutzung bedarf die ausdrückliche Zustimmung in schriftlicher Form.
b) Die LC überträgt den Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Dauer des Vertragsverhältnisses befristetes Recht, zur Nutzung der erstellten Rechtstexte im Bereich der Webseite sowie im geschäftlichen Verkehr. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die zur Verfügung gestellte Rechtstexte urheberrechtlichen Schutz tragen und keine sonstigen Nutzungsrechte an diesen eingeräumt werden.
c) Jegliche Änderung an den zur Verfügung gestellten Texten oder eine nicht in den AGB genannte Verwendung dieser bedarf der ausdrücklichen Zustimmung in schriftlicher Form durch LC.
d) Der Kunde darf die erbrachten Leistungen nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen, sie von Dritten nutzen lassen oder diese Dritten zugänglich machen. Als Dritter ist jedes Unternehmen anzusehen, welches von dem im Impressum angegeben Unternehmen abweicht.
e) LC ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
f) Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch den Kunden oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung an einen Dritten hat der Kunde auf Verlangen von LC unverzüglich sämtliche ihm verfügbare Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere sind hiervon Name und Anschrift des Dritten umfasst. Verletzt der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte derart schwerwiegend, dass LC das Festhalten an dem Vertrag unzumutbar ist, kann LC bestehende Verträge mit dem Kunden außerordentlich kündigen.
g) Der Anspruch von LC auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Inanspruchnahme bleibt davon jedenfalls unberührt.
h) Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem nachweislich die vertragswidrige Nutzung eingestellt wurde und eine Erklärung abgegeben wird, dass zukünftige vertragswidrige Nutzungen unterlassen werden.
i) Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bleiben unberührt.
a) LC stellt dem Kunden die elektronischen Dienstleistungen am Router-Ausgang des Rechenzentrums von LC (= Übergabepunkt) zur Nutzung bereit.
b) LC haftet zu keiner Zeit für die Funktionalität und das Aufrechterhalten der Datenverbindung zwischen dem Kunden sowie dem Übergabepunkt des Rechenzentrums. LC ist für die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur, die Konfiguration der benötigten Server und die grundsätzliche Erreichbarkeit über das Internet verantwortlich. Bei der Erbringung dieser Dienstleistung ist es LC gestattet, diese auch zur Gänze von Dritten durchführen zu lassen. Es werden von LC oder deren Dienstleistern regelmäßig Datensicherungen durchgeführt.
c) LC ist jederzeit berechtigt, Wartungs- und Pflegearbeiten durchzuführen und dafür die Verfügbarkeit der Produkte einzuschränken oder überhaupt vorübergehend zu sperren. Kunden werden mit angemessener Frist über Wartungs- und Pflegearbeiten verständigt. Ohne Vorwarnung oder Ankündigung können jedoch jederzeit Wartungen durchgeführt werden, mit denen Gefahren vom System abgewehrt werden.
d) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es auch zu Einschränkungen der Usability kommen kann, auf welche LC keinerlei Einfluss hat. Gemeint sind hier Handlungen von Personen, mit denen LC in keiner Beziehung steht, Fälle höherer Gewalt oder nicht von LC beeinflussbare technische Störungen. LC ist in diesem Zusammenhang gegenüber dem Kunden von jeglicher Haftung freigestellt, auf die Vertragsgemäßheit hat dies keinen Einfluss.
f) Anpassungen, Ergänzungen und sonstige Weiterentwicklungen am System, die keine wesentlichen Änderungen an dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nach sich ziehen, sind von Kunden verpflichtend zu dulden und zu akzeptieren.
a) LC räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht lizenzierbare Recht ein, die Softwareumgebung unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen zu nutzen. Das Recht ist ausschließlich dem Kunden als Vertragspartner eingeräumt und ohne Zustimmung von LC nicht weiter übertragbar. Der Vertrieb der angebotenen Dienstleistung oder andere als die in diesen Geschäftsbedingungen genannten Nutzungs- und Verwertungsformen sind nicht zulässig.
b) Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst alle derzeit bekannten und unbekannten Nutzungsarten, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind oder werden, auch wenn sie erst auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich an der vertragsgegenständlichen Animation entstehen oder erst nachträglich bekannt werden.
c) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der im Einsatz befindlichen Software vorzunehmen. Darüber hinaus sind Kunden und User auf keinen Fall berechtigt, ein reverse-engineering durchzuführen, die Funktionalität der Software zu untersuchen oder den Code für die Erstellung eigener Softwarelösungen zu verwenden.
d) Alle Regelungen gelten sowohl für die webbasierte Software sowie Plattform als auch für die Nutzung der Software als mobile App.
e) Sämtliche Namens-, Titel- und Kennzeichnungsrechte an der Software/Plattform/App oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichnungsrechte stehen ausschließlich LC zu.
f) LC hat Anspruch auf Nennung des Namens des Urhebers bzw. Herstellers der App sowie auf Nennung seines Namens als Rechteinhaber.
a) Die Verwendung, oder Nutzung der von LC vergebenen Siegel ist ausschließlich möglich, wenn alle von LC erteilte Aufgaben, Anforderungen und Änderungen auf der Webseite von Kunden entsprechend umgesetzt werden. Der Kunde verpflichtet sich zur Befolgung und Umsetzung der Anweisungen und wird eine rechtswidrige Nutzung des Siegels unterlassen.
b) Der Kunde verpflichtet sich alle Umstände, welche die Vergabe oder die Nutzung des Siegels betreffen, LC mitzuteilen. Dies umfasst insbesondere Umstände, durch die LC von einer Vergabe des Siegels abgesehen hätte oder die Nutzung eines bereits vergebenen Siegels untersagen würde. Hierunter fällt insbesondere die Information, dass nicht alle Anweisungen von LC entsprechend umgesetzt wurden.
a) Der Kunde bleibt im datenschutzrechtlichen Sinne immer Verantwortlicher für die von ihm eingegebenen personenbezogenen Daten. LC und alle auf seiner Seite an der Durchführung des Vertrages Beteiligten kontrollieren nicht die rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für den Kunden gespeicherten Daten. Die Verantwortung für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten trägt ausschließlich der Kunde.
b) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und hält im Falle eines Verstoßes LC von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.
c) Um die bei der Nutzung der Software anfallenden Daten des Kunden zu sichern, erstellt LC Millisekunden genaue Datensicherungen. Diese Sicherungen werden auf einem anderen Server redundant gespeichert und werden 30 Tage lang aufbewahrt. Diese Sicherung bietet eine Absicherung gegen Datenverlust.
d) Soweit LC im Rahmen der Datenschutz Management Plattform personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich verarbeitet, wird LC ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig und wird diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten. Es gilt ergänzend die Verpflichtungserklärung für Auftragsverarbeiter abrufbar über die Webseite von LC.
a) Der Kunde ist verpflichtet, die von LC im Rahmen der Beratungsgespräche erteilten Anweisungen und Handlungsempfehlungen unverzüglich umzusetzen.
b) Der Kunde hat die ihm zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.
c) Für die Erfüllung der Leistungspflicht von LC ist es zwingend notwendig, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt, alle Informationen erteilt und alle Vorgänge und Umstände offengelegt werden. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während des Vertragsverhältnis bekannt werden.
d) Der Kunde ist verpflichtet LC von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Dienstleistung durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung hätte erkennen müssen, dass ein solcher Verstoß droht und die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von LC bestünde.
Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat, oder nur ein unwesentlicher, oder kein vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. LC bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
a) Der Kunde wurde darüber aufgeklärt, dass die zur Verfügung gestellten Datenschutzhinweise dazu dienen, dass der Kunde seine gesetzlichen Informationspflichten gegenüber den Besuchern seiner Webseite erfüllt. Werden diese nicht entsprechend den Anweisungen von LC implementiert, so entsteht kein Haftungsanspruch.
b) LC informiert über die Rechtmäßigkeit der eingesetzten Tools, Cookies, Plug-Ins und sonstigen Skripten. Wird empfohlen diese nicht einzusetzen, übernimmt LC keine Haftung.
c) Bei nicht Erfüllung der Mitwirkungspflichten, welche dem Kunden gem Ziffer 9.b) AGB obliegen, übernimmt LC keine Haftung, soweit die Verletzung der Mitwirkungspflichten ursächlich für die Schadensentstehung war.
d) Die Haftung von LC ist im Übrigen, soweit zulässig, auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch auf bis zu EURO 500.000,– (in Worten fünfhunderttausend) je Kalenderjahr beschränkt. LC schließt eine entsprechende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ab.
e) Soweit die Haftung von LC ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Vertreter, sonstigen Mitarbeiter und Erfüllungspersonen, für die LC nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet.
f) Haftungsansprüche verfallen, sofern sie nicht unverzüglich schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von 60 Tagen geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem Anspruch begründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat.
g) Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
h) Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie oder eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensabhängige Haftung.
i) Die zur Verfügung gestellten Mustertexte wurden nach bestem Wissen und Gewissen sowie sorgfältiger Fachkenntnis erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Verwendung in der Praxis erfordert eine sehr sorgfältige und vor allem eigenverantwortliche Prüfung durch den Kunden. Formulierungen müssen bei Bedarf an die Erfordernisse des Kunden angepasst werden. Bei Einzelfragen sollte zusätzlich der Rat eines Experten eingeholt werden. Vor der Übernahme von unveränderten Inhalten muss daher vom Kunden jeweils im eigenen Interesse geprüft werden, ob und in welchen Teilen Anpassungen erforderlich sind. Auf diesen Vorgang hat LC naturgemäß keinen Einfluss und kann daher auch keine Haftung übernehmen.
LC haftet nicht für Beratungsfehler, soweit diese auf keiner vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
LC ist dazu berechtigt, den Kunden unter Nennung des Firmennamens, Darstellung des Firmenlogos, Branche und allenfalls die Beschreibung der erbrachten Leistungen als Referenz für das DSGVO Webseite Rundum-Service zu verwenden. Die Verwendung als Referenz umfasst eine Nutzung auf sämtlichen Webseiten, Blogs und Social-Media-Kanälen, welche LC inhaltlich beherrschen kann, eine Nutzung für Pressemitteilungen, Printanzeigen und eigene Unternehmensunterlagen, zu Dekorationszwecken in Firmenräumen und auf Fachmessen, -konferenzen sowie bei Ausschreibungen und Präsentationen.
Die vorstehende Regelung über die Referenznennung gilt auch für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsbeendigung.
Diese AGB sind gültig ab 07.09.2022.
Hier können Sie sich die AGBs als pdf herunterladen.