Neuerung bei Google Analytics - Der Consent Mode V2

Neuerungen bei Google Analytics
– Der Consent Mode V2

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Sie schalten auf Ihrer Website personalisierte Werbung oder nutzen andere personalisierte Marketingleistungen von Google (z.B. personalisierte Ansprache auf Landing Pages)? Und messen Sie die personalisierten Werbe- und Marketingleistungen auch mit Google Analytics?

Ja? Dann ist der Consent Mode (Einwilligungsmodus) bei Google Analytics auch für Sie verpflichtend! Und das bereits ab März 2024!

Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen:

Was ist der Consent Mode V2?

Was ist der Consent Mode V2?

Der Consent-Mode ist ein Verfahren von Google, das ab März 2024 verbindlich wird, um Einwilligungen für Google Analytics einzuholen. Über einen erweiterten Einwilligungsmodus ist ein Tracking von Nutzern auch ohne Cookies möglich. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Google Analytics ohne Einwilligung der Nutzer eingesetzt werden kann. Der neue Modus ist eine Schnittstelle zwischen einem bestehenden Consent-Tool und Google Analytics. Der neue Consent-Mode kann aber nicht als Ersatz für bestehende Consent-Tools dienen.

Wann muss der Consent Mode V2 verwendet werden?

Wann muss der Consent Mode V2 verwendet werden?

Der Consent Mode ist dann verpflichtend, wenn Sie Google-Dienste einsetzen, die personalisierte Marketing- und Werbeleistungen beinhalten. Ein Beispiel dafür ist Google Ads.

Der Einsatz des Consent Mode ist ab März 2024 für Google-Analytics-User verpflichtend.

Was soll der Consent Mode V2 bewirken?

Was soll der Consent Mode V2 bewirken?

Ziel des Consent Modes ist es, dass Einwilligungen, welche auf der Webseite eingeholt wurden, auch direkt für Google gelten. Der Consent Mode von Google dient als Brücke, um Einwilligungen, die Nutzer auf einer Webseite erteilt haben, direkt an Google zu übermitteln.
Er ersetzt jedoch nicht die Notwendigkeit, über ein Consent-Management-Tool eine explizite Einwilligung für die Nutzung von Google Analytics einzuholen. Das bedeutet, Webseitenbetreiber müssen weiterhin eine direkte Zustimmung der Nutzer sichern, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Auch wenn mit dem erweiterten Einwilligungsmodus keine Cookies gesetzt werden, ist eine Einwilligung für den Einsatz von Google Analytics erforderlich.

Warum ist eine Einwilligung erforderlich?

Warum ist eine Einwilligung erforderlich?

Eine Einwilligung ist erforderlich, um den gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem TTDSG bzw. der ePrivacy Richtlinie und dem Digital Markets Act zu entsprechen. Diese Gesetze verlangen, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten bzw ein Auslesen oder Speichern von Informationen des Endgerätes nur mit einer klaren und informierten Zustimmung der betroffenen Personen erfolgen darf.

Erfüllt der Consent Mode V2 alle gesetzlichen Vorraussetzungen?

Erfüllt der Consent Mode V2 alle gesetzlichen Voraussetzungen?

Bei der Nutzung des erweiterten Einwilligungsmodus von Google Analytics werden Daten auf den Geräten der Nutzer gespeichert und verarbeitet. Dies umfasst das Speichern und Übermitteln einer sogenannten Ping-ID, die vorübergehend gespeichert wird, um Informationen zu senden, sowie das Speichern des JavaScript-Codes, der zur Erstellung dieser Ping-ID benötigt wird. Diese Ping-ID ist nötig um ohne Cookies tracken zu können. Da hierbei allerdings Daten auf Nutzergeräten gespeichert und ausgelesen werden, ist laut § 25 TTDSG/ePrivacy die Zustimmung der Nutzer erforderlich, bevor der Google Analytics Code ausgeführt und eine Ping-ID an Google gesendet wird.
Obwohl Google für den erweiterten Einwilligungsmodus eventuell keine Zustimmung nach dem Gesetz über digitale Märkte einholen muss, ist es notwendig, Google Analytics ausschließlich mit der Zustimmung des Nutzers zu verwenden.
Stellen Sie also sicher, dass der Analytics-Code nur nach Erhalt der Nutzerzustimmung ausgeführt wird! Auch das cookielose Tracken der Nutzer benötigt eine Einwilligung.

Fazit

Insgesamt sollten Sie darauf achten, Google Analytics nur mit Einwilligung zu verwenden. Sorgen Sie daher dafür, dass ein Consent-Tool auf Ihrer Webseite installiert ist und dafür sorgt, dass Google Analytics nur zum Einsatz kommt, wenn der Nutzer dem auch zustimmt. Davor darf Google Analytics nicht eingesetzt werden. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Analytics-Code erst nach der Zustimmung des Nutzers ausgeführt wird.

Das ist nun zu tun

Wenn Sie Google Analytics also in Verbindung mit Google-Diensten einsetzen, die personalisierte Marketing- und Werbeleistungen beinhalten, sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Stellen Sie sicher, dass auf Ihrer Webseite ein Consent-Tool installiert ist.
  • Holen Sie für die Verwendung von Google Analytics eine Einwilligung über das Consent-Tool ein, bevor Google Analytics geladen wird.
  • Sorgen Sie dafür, dass der Analytics-Code erst nach der Zustimmung des Nutzers ausgeführt wird!

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