Datenschutzbeauftragten finden – Darauf sollten Sie bei der Anbieterwahl auf jeden Fall achten:
Was ist noch wichtig, um den perfekten Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen zu finden?
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter:
Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Aber auch wenn Sie keinen bei der Behörde benennen müssen, Ihren Datenschutz-Pflichten müssen Sie auf alle Fälle nachkommen. Die DSGVO gilt für jedes Unternehmen, unabhängig davon, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss!
Die Unterstützung bei Betroffenenanfragen oder Datenpannen durch einen persönlichen Betreuer sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Zusatzkosten sollten hier nur zum Tragen kommen, wenn Sie ein festgelegtes Limit (Anzahl Pannen oder Anzahl Dienstleistungsstunden) bereits überschritten haben.
Sichern Sie sich jetzt den kostenlosen Anbietervergleich – Ihre Entscheidungshilfe auf dem Weg zum perfekten Datenschutzbeauftragten
Der kostenlose Anbietervergleich listet umfassend alle erforderlichen Leistungen eines Datenschutzbeauftragten auf. So wissen Sie was dieser zu tun hat und worauf Sie dabei achten sollten. Dadurch können Sie bequem und gezielt Recherchen durchführen und die Angebote anderer Anbieter mit denen des DSGVO Schutzteams vergleichen. So finden Sie garantiert den richtigen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen.
Jetzt mit dem kostenlosen Anbietervergleich ganz einfach den perfekten Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen finden.
Unverbindlich Kostenlos
*Dieses Service steht ausnahmslos gewerblichen Kunden zur Verfügung. Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Gesetzlich erforderliche DSGVO Dokumentation:
Für die Erfüllung der DSGVO sind einige wichtige Dokumente zu erstellen. Beispielsweise das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen oder ein Auftragsverarbeiter-Verzeichnis. Bei vielen externen Datenschutzbeauftragten wird die Anzahl der dokumentierten Verarbeitungen beschränkt. Üblich sind Beschränkungen auf 5-10 Verarbeitungen, was aus unserer Sicht völlig unzureichend ist. Da die Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten nicht zur gesetzlich vorgeschriebenen Leistung eines Datenschutzbeauftragten gehört, werden oft Muster und leere Formulare übermittelt und der Kunde muss dann selbst die Dokumentationsaufgabe übernehmen.
Unsere Empfehlung: Finger weg von externen Datenschutzbeauftragten, die Ihnen zu Beginn Aktenordner übermitteln, oder lediglich Zugriff auf eine Software geben. Der Aufwand wird riesig sein und das Ergebnis mangelhaft. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie FERTIGE Dokumente bekommen, wo nichts mehr durch Sie selbst angepasst werden muss.
DSGVO & TTDSG konforme Website:
Die DSGVO und das TTDSG sehen einige Regelungen für eine datenschutzkonforme Website vor. Eine rechtssichere Datenschutzerklärung ist hier nur ein wichtiger Punkt! Oftmals fehlt bei Datenschutzbeauftragten und Werbeagenturen das Know-how zur DSGVO und TTDSG konformen Gestaltung einer Website.
Eine Vorlage hilft Ihnen gar nichts, geben Sie sich damit nicht zufrieden. Und Generatoren haben den Nachteil, dass man sehr genau wissen muss, welche Cookies und Drittdienste auf der Website im Einsatz sind. Schnell sind da mal die falschen Textbausteine aktiviert. Achten Sie bei frei im Netz verfügbaren Generatoren auch auf die Einhaltung des Urheberrechts. Schon mancher erlebte hier eine teure Überraschung in Form einer Abmahnung.
Eine saubere Datenschutzerklärung ist wichtig gegen Abmahnungen und gut für Ihr Image!
Datenschutzaudits und jährliche Audits:
Ein Datenschutzaudit ist unerlässlich, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen, den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten, Vertrauen aufzubauen, Risiken zu minimieren und einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Es ist ein wichtiger Schritt, um die Datenintegrität zu gewährleisten und den Schutz sensibler Informationen zu priorisieren. Datenschutzaudits sollten jährlich erfolgen, um sicherzugehen, dass die aktuellen gesetzlichen Vorschriften nach wie vor eingehalten werden. Gesetzlich müssen diese Audits nicht Vor-Ort stattfinden. Das wäre nur kosten- und zeitintensiv und bringt keine Vorteile.
Sensibilisierung und Training der Mitarbeiter:
Die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen hängt in vielen Unternehmen von einer ausreichenden Sensibilisierung und Datenschutzschulung der Mitarbeiter ab, da hierdurch Datenschutzrisiken in erheblichem Maße reduziert werden können. Es ist wichtig, dass die DSGVO in Ihrem Unternehmen gelebt wird. Dabei wird auch die laufende Schulung von Mitarbeitern und die ständige Verfügbarkeit aller wichtigen Dokumente gefordert. Daher die Umsetzung der DSGVO ist keine einmalige Sache, sondern ein laufender Prozess. Denn was hilft es schon, wenn Sie zwar die gesetzlich erforderlichen DSGVO Dokumentationen haben, aber Ihre Mitarbeiter dann erst wieder vertrauliche E-Mails offen auf dem Schreibtisch liegen lassen.
Erfüllung der Informationspflichten:
Die Informationspflichten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dienen dazu, die Transparenz und Fairness bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten und die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu schützen.
Daher ist Erstellung und Anpassung von erforderlichen Informationspflichten nach Art. 13, 14, 21 DSGVO für Bewerber, Mitarbeiter, Kunden, Patienten etc. ein wichtiger Bestandteil bei der Sicherstellung des Datenschutzes.
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Datenschutzbeauftragten finden – Darauf sollten Sie bei der Anbieterwahl auf jeden Fall achten:
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Zertifizierter Datenschutzbeauftragter:
Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Aber auch wenn Sie keinen bei der Behörde benennen müssen, Ihren Datenschutz-Pflichten müssen Sie auf alle Fälle nachkommen. Die DSGVO gilt für jedes Unternehmen, unabhängig davon, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss!
Die Unterstützung bei Betroffenenanfragen oder Datenpannen durch einen persönlichen Betreuer sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Zusatzkosten sollten hier nur zum Tragen kommen, wenn Sie ein festgelegtes Limit (Anzahl Pannen oder Anzahl Dienstleistungsstunden) bereits überschritten haben.
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Gesetzlich erforderliche DSGVO Dokumentation:
Für die Erfüllung der DSGVO sind einige wichtige Dokumente zu erstellen. Beispielsweise das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen oder ein Auftragsverarbeiter-Verzeichnis. Bei vielen externen Datenschutzbeauftragten wird die Anzahl der dokumentierten Verarbeitungen beschränkt. Üblich sind Beschränkungen auf 5-10 Verarbeitungen, was aus unserer Sicht völlig unzureichend ist. Da die Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten nicht zur gesetzlich vorgeschriebenen Leistung eines Datenschutzbeauftragten gehört, werden oft Muster und leere Formulare übermittelt und der Kunde muss dann selbst die Dokumentationsaufgabe übernehmen.
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Eine Vorlage hilft Ihnen gar nichts, geben Sie sich damit nicht zufrieden. Und Generatoren haben den Nachteil, dass man sehr genau wissen muss, welche Cookies und Drittdienste auf der Website im Einsatz sind. Schnell sind da mal die falschen Textbausteine aktiviert. Achten Sie bei frei im Netz verfügbaren Generatoren auch auf die Einhaltung des Urheberrechts. Schon mancher erlebte hier eine teure Überraschung in Form einer Abmahnung.
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Ein Datenschutzaudit ist unerlässlich, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen, den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten, Vertrauen aufzubauen, Risiken zu minimieren und einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Es ist ein wichtiger Schritt, um die Datenintegrität zu gewährleisten und den Schutz sensibler Informationen zu priorisieren. Datenschutzaudits sollten jährlich erfolgen, um sicherzugehen, dass die aktuellen gesetzlichen Vorschriften nach wie vor eingehalten werden. Gesetzlich müssen diese Audits nicht Vor-Ort stattfinden. Das wäre nur kosten- und zeitintensiv und bringt keine Vorteile.
Sensibilisierung und Training der Mitarbeiter:
Die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen hängt in vielen Unternehmen von einer ausreichenden Sensibilisierung und Datenschutzschulung der Mitarbeiter ab, da hierdurch Datenschutzrisiken in erheblichem Maße reduziert werden können. Es ist wichtig, dass die DSGVO in Ihrem Unternehmen gelebt wird. Dabei wird auch die laufende Schulung von Mitarbeitern und die ständige Verfügbarkeit aller wichtigen Dokumente gefordert. Daher die Umsetzung der DSGVO ist keine einmalige Sache, sondern ein laufender Prozess. Denn was hilft es schon, wenn Sie zwar die gesetzlich erforderlichen DSGVO Dokumentationen haben, aber Ihre Mitarbeiter dann erst wieder vertrauliche E-Mails offen auf dem Schreibtisch liegen lassen.
Erfüllung der Informationspflichten:
Die Informationspflichten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dienen dazu, die Transparenz und Fairness bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten und die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu schützen.
Daher ist Erstellung und Anpassung von erforderlichen Informationspflichten nach Art. 13, 14, 21 DSGVO für Bewerber, Mitarbeiter, Kunden, Patienten etc. ein wichtiger Bestandteil bei der Sicherstellung des Datenschutzes.
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