Datenschutzerklärung auf der Website – Das ist für Sie beim Inhalt wichtig!
Sie haben eine eigene Website?
Wenn Sie nicht vor haben, diese für immer rein privat zu halten, sollten Sie für Ihre Website-Besucher auch eine Datenschutzerklärung bereitstellen.
Sie wollen nun wissen, was diese enthalten soll?
Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
- Welche Informationen gehören in eine Datenschutzerklärung auf einer Website?
- Wie muss der Inhalt formuliert sein?
- Was sollten Sie wissen, um Fehler bei der Erstellung zu vermeiden?
Welche Informationen muss eine Datenschutzerklärung enthalten?
Die verpflichtenden Inhalte einer Datenschutzerklärung auf einer Website sind laut DSGVO klar definiert:
Ihre Website-Besucher sollen die Möglichkeit haben, bei Fragen zur Verarbeitung ihrer Daten jemanden kontaktieren zu können. Deshalb müssen Sie Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen bzw. Ihres Datenschutzbeauftragten angeben.
Die Besucher Ihrer Website haben ein Recht darauf zu erfahren, wozu Sie ihre Daten eigentlich sammeln. Geben Sie diese Gründe so genau wie möglich an. Verweisen Sie auch auf die jeweilige Rechtsgrundlage!
Hinweis: Die verschiedenen rechtlichen Grundlagen finden Sie in Art. 6 der DSGVO. Für die Verwendung von Google Analytics oder Cookies, die nicht technisch notwendig sind, ist eine Einwilligung des Website-Besuchers erforderlich.
Wenn die Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit einem berechtigten Interesse begründet wird, müssen Sie auch anführen, um welche Interessen es sich dabei handelt. So liegt beispielsweise ein berechtigtes Interesse vor, wenn ein Unternehmen Daten verarbeitet, um die Netzwerk- und Informationssicherheit eines IT-Systems sicherzustellen.
Natürlich müssen Sie die Website-Nutzer auch darüber informieren, an welche anderen Dienstleister Sie ihre Daten weitergeben. Solche Dienstleister können z. B. Anbieter von Tracking-Tools wie Google Analytics oder anderen Plugins sein, die zur Funktionalität Ihrer Website beitragen.
Übermitteln Sie Daten in ein unsicheres Drittland, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich um die Datenübermittlung rechtskonform durchführen zu können. Dies erfolgt beispielsweise durch den Abschluss von Standardvertragsklauseln.
Achten Sie auch darauf anzugeben, wie lange Sie die erhobenen Daten speichern. Wenn Sie den Zeitraum nicht einschätzen können, geben Sie zumindest die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer an.
Achtung: Speichern Sie die Daten nicht länger als nötig und gesetzlich vorgeschrieben!
Die Besucher Ihrer Website müssen unbedingt über ihre Rechte im Bezug auf die Datennutzung informiert werden:
- Recht auf Auskunft: Nutzer dürfen jederzeit nachfragen, welche personenbezognen Daten Sie von ihnen gespeichert haben.
- Recht auf Einschränkung bzw. Widerspruch: Betroffene können Ihnen jederzeit untersagen, ihre Daten weiter zu nutzen oder nur eine beschränkte Nutzung erlauben. Dies gilt jedoch nicht rückwirkend.
- Recht auf Berichtigung: Personen können von Ihnen verlangen, deren gespeicherte Daten zu berichtigen.
- Recht auf Löschung: Wenn jemand nicht mehr mit der Nutzung seiner Daten einverstanden ist, kann er Sie auffordern, diese zu Löschen.
- Recht auf Beschwerde: Website-Nutzer haben immer die Möglichkeit, sich bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, Ihre Website sei nicht DSGVO konform.
Dieser Hinweis zu den Betroffenenrechten ist besonders wichtig und sollte daher im Text deutlich hervorstechen.
Die gesammelten Daten dürfen nur wie in der Datenschutzerklärung angegeben verarbeitet werden. Wollen Sie diese auch noch anderweitig verwenden, sind Sie verpflichtet, eine neue Datenschutzerklärung mit allen Aktualisierungen zu erstellen!
Worauf sollten Sie bei der Formulierung Ihrer Datenschutzerklärung achten?
Generellen gilt bei der sprachlichen Formulierung Ihrer Datenschutzerklärung folgendes Motto: Je einfacher, desto besser!
Vermeiden Sie komplizierte sprachliche Ausdrücke und branchenspezifische Fachbegriffe. Das stellt für die Leser nur ein unnötiges Hindernis dar. Achten Sie stattdessen darauf, dass der Text
- klar und präzise,
- transparent
- und einfach verständlich formuliert ist.
Eine Datenschutzerklärung ist keine einmalige Sache!
Viele Unternehmer denken, das Thema der Datenschutzerklärung erledigt sich mit der einmaligen Erstellung eines Dokuments mit Hilfe eines Online-Generators. Dem ist aber nicht so!
Eine Datenschutzerklärung muss laufend aktuell gehalten werden! Durch Updates, die Verwendung neuer Plugins usw. können Aktualisierungen notwendig werden.
Auch beim Arbeiten mit Online-Generatoren ist äußerste Vorsicht geboten!
Die Probleme dabei:
- Oft werden Teile ausgelassen bzw. vergessen, die in einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung enthalten sein müssten.
- Jede Website ist anders und benötigt daher individuelle Inhalte in diesem Dokuments.
- In den meisten Fällen wird kein Datenschutzexperte hinzugezogen, der die Datenschutzerklärung auf Fehler überprüft.
Zusammengefasst: Diese Anforderungen muss der Inhalt erfüllen
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Datenschutzerklärung die Anforderungen erfüllt?
Wenn Sie eine Website betreiben und dort keine oder eine fehlerhafte Datenschutzerklärung bereitstellen, verstoßen Sie gegen Ihre Informationspflicht laut DSGVO. Das kann zu einer Reihe von Konsequenzen führen. Diese reichen von Strafen durch die Aufsichtsbehörde bis hin zur Löschung Ihrer Website.
Versichern Sie sich also, dass Ihre Website mit einer Datenschutzerklärung ausgestattet ist, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht!
Sie möchten wissen, ob Ihre Website die Anforderungen der DSGVO erfüllt?
Kein Problem! Machen Sie einfach unseren kostenlosen DSGVO Website-Check! Wir analysieren Ihre Website im Detail und senden Ihnen das Ergebnis per E-Mail zu. Kostenlos und ohne Risiko!
Sie haben Fragen?
Die Juristen und Datenschutzbeauftragten des DSGVO Schutzteams helfen Ihnen gerne!
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Hallo, mein Name ist Walter Lukmann und ich bin zertifizierter Datenschutzberater & Geschäftsführer der Lukmann Consulting GmbH. Wir beraten Sie gerne in Sachen Datenschutz!