Freud und Leid zugleich – Wie Cookies auch Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich betreffen können

Wer kennt Sie nicht, diese kleinen Cookies, die vielen Unternehmern nicht nur helfen, sondern auch das Leben schwer machen. Und nein, leider sprechen wir hier nicht von der süßen knusprigen Leckerei.

Doch was sind diese Cookies, die datenschutzrechtlich sehr relevant sind, eigentlich wirklich?

Und noch spannender: Sind sie auch für Ihr Unternehmen von Bedeutung?

Das alles klären wir im folgenden Beitrag. Also, lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr über diese kleinen lästigen Kerlchen ;-).

Was sind diese Cookies laut DSGVO denn jetzt eigentlich?

Cookies in Bezug auf die DSGVO, sind kleine Datenpakete, die von Browsern erzeugt werden, um Nutzerdaten zu speichern. Zum Beispiel Log-In Daten, Surfverhalten oder Warenkörbe in Online Shops. Dadurch ist es möglich, automatisch zu erkennen, wer die Website gerade besucht. Folglich kann diese auf die Bedürfnisse des speziellen Nutzers angepasst werden.

Dies wird heutzutage vor allem für Marketing Zwecke genutzt. Speziell die Analyse dieser Daten und die Verarbeitung für Tracking sind besonders beliebt – und zugegeben, auch echt praktisch.

Je nach Nutzungszweck wird dabei zwischen verschiedenen Arten unterschieden. Diese werden in Bezug auf die verpflichtende Bereitstellung eines Cookie Banners interessant. Dazu aber später mehr!

Diese Arten von Cookies gibt es:

Technisch „notwendige“ Cookies

Diese werden für Funktionen genutzt, die ohne diese Cookies überhaupt nicht funktionieren könnten. Beispiele dafür sind Warenkörbe bei Online-Shops und Log-In in bestehende Benutzerkonten.

Tracking Cookies

Diese werden von Analytics-Programmen genutzt und sind dafür zuständig, das Verhalten Ihrer Nutzer zu analysieren. Z.B. können Sie durch Tracking-Cookies nachvollziehen, wie lange jemand auf Ihrer Homepage bleibt oder welche Inhalte besonders oft geklickt werden etc.

Funktionelle Cookies

Diese sind dafür zuständig, Ihre Website benutzerfreundlicher zu gestalten. Funktionen dieser sind beispielsweise die automatische Speicherung der Spracheinstellungen oder Anmeldedaten.

Marketing Cookies

Diese werden verwendet, um das Marketing eines Unternehmens zu unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Targeting Cookies, Cookies zur Analyse des Nutzerverhaltens, Werbe-Cookies für personalisierte Werbung oder Cookies von Social Media Plug-Ins.

Zusätzlich dazu, wird auch noch zwischen First Party und Third Party Cookies unterschieden.

First Party Cookies werden von der besuchten Website selbst gesetzt. Dies sind oft z.B. funktionale Cookies. Third Party Cookies werden jedoch von einem Dritten eingefügt. Beispielsweise von Unternehmen, die auf Ihrer Website Werbung schalten. Daraufhin können auch diese das Verhalten Ihrer Nutzer analysieren.

Achtung! Für alle nicht notwendigen oder funktionalen Cookies benötigen Sie lt. DSGVO eine Einwilligung

Wie erfahre ich, ob auch meine Website Cookies lädt?

Sie wissen nicht, ob Ihre Website Cookies beinhaltet? Dann sollten Sie das schleunigst überprüfen, denn dies kann einige Pflichten auf den Plan rufen!

So können Sie dabei in Ihrem Google Chrome Browser vorgehen:

Weg um herauszufinden, ob Ihre Website Cookies verarbeitet

Nun sehen Sie, welche Cookies auf Ihrer Website geladen werden.

Doch Achtung: Dies liefert kein 100%ig sicheres Ergebnis, sondern nur eine Vorahnung! Sie sollten unbedingt zusätzlich Ihre Website von einem Experten überprüfen lassen, um Genaueres über die Cookies auf Ihrer Website zu erfahren.

Sie möchten Ihre Website schnell und kostenlos einer ersten Überprüfung unterziehen? Dann buchen Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Gespräch mit einem unserer Datenschutzexperten!

Ich setze auf meiner Website Cookies – Bin ich jetzt verpflichtet einen Cookie Banner einzusetzen?

Nein, wenn Sie diese verwenden bedeutet das nicht automatisch, dass Sie einen Cookie Banner benötigen. Dies hängt nämlich vor allem von der Art ab.

Besitzt Ihre Website nur technisch notwendige, oder funktionale Cookies, ist das auch ohne Einwilligung erlaubt.

Sobald Sie jedoch welche verwenden, die personenbezogene Daten ohne die Notwendigkeit für wichtige Funktionen verarbeiten, benötigen Sie das Einverständnis der Nutzer.

Also für alle Marketing oder Tracking Cookies. Selbiges gilt auch für die Verwendung von Third-Party Cookies.

Achtung: Bei der Erstellung eines DSGVO-konformen Cookie Banners müssen Sie
einige wichtige Dinge beachten

Viele Unternehmen denken beispielsweise mit einem einfachen vorgelagerten Banner ist ihre Pflicht erledigt. Doch das ist gefährlich, denn die Cookies müssen auch durch ein integriertes Constent Tool blockiert werden. Und dies ist nur eine von vielen Regelungen!

Wollen Sie wissen, wie Ihr Cookie Banner gesetzeskonform wird? Dann lesen Sie unseren Beitrag Aufgepasst! So wird Ihr Cookie Banner gesetzeskonform!

Sie möchten wissen, ob und welche Cookies Ihre Website  verarbeitet?

Kein Problem! Machen Sie einfach unseren kostenlosen DSGVO Website-Check! Wir analysieren Ihre Website im Detail und senden Ihnen das Ergebnis per E-Mail zu. Kostenlos und ohne Risiko! 

Das alles ist natürlich nicht nur vollkommen kostenlos, sondern auch unverbindlich!

Nutzen Sie jetzt Ihre Chance und gehen Sie auf Nummer sicher!

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