DSGVO & Homepage – Die 5 häufigsten Fehler
8 von 10 der von uns geprüften Homepages erfüllen nicht die Anforderungen der DSGVO
Sie fragen sich, ob auch Ihre Website dazu gehört? Auf jeden Fall sollten Sie sich Gedanken darüber machen, denn ein Verstoß gegen die DSGVO auf einer Homepage kann schwerwiegende Folgen haben!
Wir zeigen Ihnen die 5 häufigsten Fehlerquellen und geben Ihnen Tipps, wie Sie sie vermeiden können.
Was sind die 5 häufigsten DSGVO Fehler auf Homepages?
ACHTUNG, die Gefahr dahinter: Ihr Außenauftritt macht Sie angreifbar!
Abmahnanwälte überprüfen solche Verstöße heutzutage automatisiert und binnen Sekunden. Die Anzeige inklusive saftigem Anwaltshonorar liegt dann oft schneller auf Ihrem Tisch, als Sie denken…
Vermeiden Sie diese 5 Fehler auf Ihrer Homepage!
Google-Analytics ist ein hilfreiches Tool, um das Nutzerverhalten Ihrer Homepage-Besucher zu analysieren. Jedoch verarbeiten Sie damit persönliche Daten. Folglich sind Sie dazu verpflichtet, vor der Verwendung die Einwilligung Ihrer Besucher einzuholen!
Die Möglichkeit, solche Verarbeitungen abzulehnen, muss klar und deutlich verfügbar sein! Dies können Sie beispielsweise mit einem DSGVO-konformen Banner erledigen.
Sie denken, es reicht einen einfachen Cookie-Banner zu haben? So einfach ist das leider nicht! Bei der Erstellung sollten Sie einige Punkte beachten.
Ein einfacher Text wie „Mit der Nutzung der Homepage stimmen Sie der Verarbeitung von Cookies zu“ reicht NICHT!
Auch hier muss der Nutzer die eindeutige Möglichkeit haben, die Cookies abzulehnen. Das Verstecken des Banners ist ebenfalls gefährlich. Denn er muss eindeutig zu sehen und verständlich sein.
Es ist ein Irrglaube, dass eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Homepage ein einfaches Unterfangen ist. Denn die meisten von uns geprüften Erklärungen sind fehlerhaft und entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen der DSGVO. Oftmals versuchen Website-Betreiber mit Hilfe von Online-Generatoren selbst eine Datenschutzerklärung zu erstellen und sind sich dabei der vielen Fehler gar nicht bewusst. In unserem Beitrag zum Inhalt einer Datenschutzerklärung auf einer Website erfahren Sie mehr darüber!
Sämtliche andere datenverarbeitende Tools dürfen ebenfalls nur mit vorheriger Einwilligung geladen werden. Sie fragen sich, ob auch Sie so etwas verwenden?
Hier sind konkrete Beispiele für datenverarbeitende Elemente:
- Social Media Plug-Ins – ein kleiner Button zum Teilen von Inhalten auf Social Media Plattformen
- Google Maps – Ihre Besucher finden damit nicht nur den Weg, sondern Google auch Ihre Daten
- Videos – auch bei Videos diverser Plattformen gilt die Einwilligungspflicht
Auch hier ist es für Sie wieder erforderlich, einen klar sichtbaren Banner mit integriertem Consent Tool zu verwenden. Integrieren Sie eine gut erkennbare Ablehnungsmöglichkeit. Weiters sollten Sie sich vergewissern, dass keine personenbezogenen Daten ohne Einwilligung übertragen werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt auf Ihrer Hompage ist das Impressum. Dieses soll den Betreiber der Website eindeutig erkennbar machen. Deshalb muss das Impressum selbst auch eindeutig erkennbar sein. Am besten Sie erstellen eine eigene Seite mit der eindeutigen Bezeichnung „Impressum“.
Auch hier gibt es einige Mindestinhalte:
- Name bzw. Firma laut Firmenbuch
- Rechtsform
- Sitz laut Firmenbuch
- Firmenbuchnummer (wenn vorhanden)
- Firmenbuchgericht (wenn vorhanden)
- diverse Branchenspezifische Angaben
Sie sehen, in Bezug auf Ihre Homepage gibt es laut DSGVO einiges zu beachten. Sind Sie sich denn sicher, dass Ihre Homepage wirklich DSGVO-konform ist?
Gehen Sie kein Risiko ein und lassen Sie diese kostenlos prüfen!
Welche Folgen können Ihnen drohen, wenn Ihre Homepage nicht den Anforderungen der DSGVO entspricht?
- Abmahnungen – Ein mühevoller Mehraufwand für Ihr Unternehmen.
- Rufschädigung – Ihr Verstoß könnte an die Öffentlichkeit gelangen. Und wer möchte schon mit einem Unternehmen Geschäfte machen, das nicht einmal mit seinen sensiblen Daten richtig umgeht?
- Bußgelder – Laut Auskunft der Datenschutz-Behörde kann so eine unvollständige Datenschutzerklärung schnell mal rund € 2.000 Strafe kosten.
- Schadensersatz – Betroffene können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Und das geht oft schneller als vermutet!
Sie sehen, diese Strafen können schnell einiges an Aufwand bedeuten und hohe Kosten verursachen. Es einmal richtig zu machen, erspart Ihnen daher einiges an Arbeit!
Sie möchten, dass wir für Sie überprüfen, ob Ihre Homepage einen dieser Fehler enthält?
Dann vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses & unverbindliches Erstgespräch mit einem Datenschutzexperten. Gerne machen wir einen kurzen DSGVO-Check Ihrer Website und geben Ihnen hilfreiche Tipps, damit auch Ihre Website datenschutz-konform wird. Wir checken Ihre Homepage dabei völlig unabhängig und ohne weitere Verpflichtungen. Also, nutzen Sie Ihre Chance, Sie können nur gewinnen!
Ihr Walter Lukmann – Zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Geschäftsführer
Sie haben Fragen?
Die Juristen und Datenschutzbeauftragten des DSGVO Schutzteams helfen Ihnen gerne!
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Hallo, mein Name ist Walter Lukmann und ich bin zertifizierter Datenschutzberater & Geschäftsführer der Lukmann Consulting GmbH. Wir beraten Sie gerne in Sachen Datenschutz!