EuGH-Urteil verschärft: Datenschutzverstöße jetzt auch wettbewerbs­rechtlich relevant

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verschärft die Konsequenzen für Datenschutz-Verstöße: Unternehmen müssen sich nun nicht nur Aufsichtsbehörden stellen, sondern auch mit Klagen von Mitbewerbern rechnen. Dieses Urteil erhöht die Bedeutung von Datenschutz-Compliance erheblich. Sichern Sie sich ab mit den Datenschutzbeauftragten des DSGVO Schutzteam.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte nun klar, dass Mitwettbewerber ihre Konkurrenten wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht klagen können und solche Verstöße auch unlauteren Wettbewerb darstellen. Dies trägt nämlich zur Harmonisierung und zur Durchsetzung der Ziele des europäischen Datenschutzrechts bei.

Folglich hat sich nicht nur das Risiko, wegen mangelnden Datenschutzes zur Rechenschaft gezogen zu werden massive erweitert. Sondern man kann nun auch von den gefürchteten exorbitanten Bußgeldern der Kartellgerichtsbarkeit unterliegen.

Hintergrund

Ein Apothekenbetreiber klagte einen Mitwettbewerber, der apothekenpflichtig Medikamente online verkaufte. Der Mitwettbewerber hat nämlich Kundendaten wie Name, Lieferadresse und Medikamentenbestellungen ohne die erforderliche Einwilligung verarbeitet. Laut dem Kläger sind diese Daten „Gesundheitsdaten“ bzw. Besonders schützenswerte Daten.

Die wichtigsten Entscheidungen

  1. Klagerecht von Wettbewerbern: Unternehmen können nun selbständig gegen ihre Konkurrenz vorgehen, wenn diese gegen Datenschutzrecht verstößt. Dies gilt auch dann, wenn die eigenen Kunden von diesem Rechtsverstoß nicht betroffen sind.
  2. Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts: Neben dem Datenschutzrecht können auch andere nationale Behörden und Gerichte Verletzungen der DSGVO fahnden und diesbezüglich ihre Strafen verhängen. Dazu zählt auch die berüchtigte Wettbewerbsaufsicht.
  3. Erweiterung der Kategorie der sehr sensiblen Daten: Zusätzlich zählen durch das Urteil zu den besonders schützenswerten Daten nun auch Gesundheitsdaten, die keine Rückschlüsse zur Gesundheit der Betroffenen ermöglichen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

1. Wesentlich höheres Risiko datenschutzrechtlicher Klagen

Unternehmen müssen beachten, dass Verstöße gegen den Datenschutz jetzt zusätzlich zu Aufsichtsbehörden, Kunden*innen und Interessengruppen nun auch von Mitbewerbern aufgegriffen werden können.

2. Unvorhersehbare rechtliche Konsequenzen für mangelnden Datenschutz

Zusätzlich zum Bußgeldkatalog der DSGVO, folgen nun womöglich auch die berüchtigten Konsequenzen des UWG. Bereits eine einfache Abmahnung oder Unterlassungserklärung verursacht dreistellige bis vierstellige Rechtsanwaltskosten.

Darauf folgen Schadersatzforderungen, die sehr stark variieren können und schwer zum Berechnen sind, weitere Gerichts- und Rechtsanwaltskosten und Vertragsstrafen von 2.500 € – 10.000 € pro Verstoß.

Zusätzlich kann jede Verletzung der DSGVO von mehreren Bewerbern gleichzeitig ausgenutzt werden, womit sich die Kosten vervielfachen! Die möglichen uferlosen finanzielle Auswirkungen sind derzeit kaum abschätzbar.

3. Erhöhte Vorsicht bei der Erhebung biologischer Daten

Die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten unterliegen nun den besonderen Anforderungen des Art. 9 DSGVO, wie der Notwendigkeit einer ausdrücklichen Einwilligung zur Datenverarbeitung.

Insbesondere im Bereich des Online-Vertriebs von gesundheitsrelevanten Produkten sollten Unternehmen die Einhaltung dieser Anforderungen sicherstellen. Diese Maßnahmen sind erforderlich, um den erweiterten Gesundheitsbegriff des EuGH zu erfüllen.

4. Datenschutz-Compliance regelmäßig prüfen

Eine lückenlose DSGVO-Compliance wird im Wettbewerb folglich zunehmend wichtiger. Hierzu zählen die Dokumentationspflichten, die Einhaltung der Informationspflichten und die rechtskonforme Gestaltung der Einwilligungstexte.

Fazit

Das Urteil des EuGH unterstreicht die Relevanz von Datenschutz-Compliance als Teil des lauteren Wettbewerbs. Dadurch steigt die Wichtigkeit eines rechtlich angepassten Datenschutzes immens. Denn nicht nur die Gefahr datenschutzrechtlicher Klagen und Bußgelder hat sich wesentlich erhöht, sondern auch deren Folgen haben sich signifikant verstärkt.

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